Hast du mit deiner Website ab Juni 2025 eine Barrierefreiheits-Pflicht?

Inhaltsverzeichnis

Ja, grundsätzlich muss jede Website ab Juni 2025 barrierefrei sein. Aber keine Panik. Es gibt Ausnahmen.

Bist du Solopreneur:in? Betreibst du eine Website? Dann lohnt es sich, einen Blick in die wichtigsten Ausnahmen zu werfen.

Welche Websites sind ausgenommen von der Pflicht zur Barrierefreiheit?

Wie jedes Gesetz, hat auch das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) in Deutschland bzw. das „Barrierefreiheitsgesetz“ (BaFG) in Österreich ein paar Schlupflöcher

Kannst du eine der folgenden Fragen mit JA beantworten? Dann ist Barrierefreiheit höchstwahrscheinlich für dich keine Pflicht.

Besonders unter die erste Ausnahme, die des Kleinunternehmen, fallen die meisten Solopreneur:innen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, checke, ob du in einer der Gruppen der Ausnahmen von der Ausnahme fällst (ja, ja, dieses Beamtentum…)

Du hast weniger als 10 Mitarbeitende
Beschäftigst du weniger als 10 Menschen? Dann fällst du eventuell unter die "Kleinstunternehmen-Ausnahme".

Dazu ist aber der nächste Punkt ebenfalls wichtig, der Umsatz.

Nur wenn beide Grenzen auf dich zutreffen, bist du ein:e Kleinstunternehmer:in!
Quelle: Aktion Mensch
Du hast weniger als 2 Mio. € Umsatz im Jahr.
Die genaue Grenze sind ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.
Quelle: Aktion Mensch
Deine Website stellt nur Informationen zur Verfügung, keine Produkte oder Dienstleistungen
Aber Vorsicht: Als Dienstleistung gilt auch schon die Möglichkeit, einen Termin bei dir online zu buchen. Oder ein Kontaktformular zu haben. Und naja, sind wir mal ehrlich: Das haben wir ja fast alle, oder?
Quelle: sutsche.com
Anpassung würden für dich ein unverhältnismäßig großes wirtschaftliches Risiko bedeuten
Je nachdem wie umfangreich deine Website ist, kann eine Umstellung kostenintensiv sein.

In gewissen Fällen kann dein Unternehmen daher von den Pflichten ausgenommen werden.
Quelle: Österreichischer Behindertenrat
Die Website ist für einen Verein, eine Privatperson, Stiftung o.ä. erstellt worden
Die neuen Richtlinien richten sich ganz konkret an "Wirtschaftsakteure", wie es so schön im BFSG heißt, dem deutschen Gesetzestext. Sprich, an Unternehmen.
Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882
Der eigentliche Zweck deines Produkts / deiner Dienstleistungen wäre in Gefahr
Wenn du die Anforderungen umsetzen würdest, würde dies die Leistungsfähigkeit deiner Angebote stark beeinflussen
Quelle: Svaerm.com
Dein Kerngeschäft ist B2B (Business-to-Business)
Die neue Richtlinie soll die Online Welt zugänglicher machen, allerdings erstmal nur für Konsument:innen.

Wenn du dich mit deinem Produkt oder deiner Dienstleistung daher direkt an Unternehmen wendest, gilt für dich: Barrierefreiheit ist kein Muss.
Quelle: Aktion Mensch

Wann muss deine Website (trotzdem) barrierefrei sein?

Selbst, wenn du bei einem der Punkte oben mit einem klaren „JA“ antworten konntest: Deine Website muss bis Juni 2025 überarbeitet werden, wenn Folgendes zutrifft:

Du betreibst einen B2C Online Shop
Sobald du in irgendeiner Form im Bereich eCommerce unterwegs bist, bist du zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Quelle: sutsche.com
Du vertreibst auf deiner Website Online Kurse, Mini-Produkte & Co
Auch Online-Kurse und andere Online-Dienstleistungen zählen als eCommerce.
Quelle: sutsche.com
Deine Dienstleistungen sind über die Website buchbar (z.B. über ein Kontaktformular oder ein Terminbuchungs-Tool)
Ja, es reicht sogar, wenn man bei dir auf der Webseite einfach nur einen Beratungstermin, z.B. per Formular, vereinbaren kann.
Quelle: sutsche.com

Google liebt Barrierefreiheit. Oder warum du deine Website auf jeden Fall prüfen solltest

Wahrscheinlich hast du dir beim Lesen der Ausnahmen oben gedacht: „Puh, Glück gehabt. Ein Ding weniger, um das ich mich kümmern muss“. Stimmt’s?

Wenn du allerdings auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) setzt, kann ich dir sehr ans Herz legen, dass du dich trotzdem mit der Barrierefreiheit deiner Website beschäftigst. Denn Google – und andere Suchmaschinen – lieben Websites, die barrierefrei sind.

Im nächsten Blogbeitrag werde ich dir die wichtigsten Checkpunkte einfach erklären. Damit kannst du deine Website für die Umstellung fit machen. 

Stimmt es, dass ich auch für Dienste anderer, die ich nutze, verantwortlich bin?

Du als Unternehmer:in bist zuständig, wenn es um die barrierefreie Nutzung deiner eigenen Produkte und Dienstleistungen – wie deiner Website – geht. 

Aber du musst ebenso dafür sorgen, dass die Dienste Dritter, die du nutzt, barrierefrei sind. Zumindest, wenn deine Endkund:innen mit ihnen in Berührung kommen.

Ein Beispiel sind Terminbuchungs-Tools wie Calendly oder Acuity Scheduling

Wenn es um Tools oder Dienste geht, die du als Unternehmer:in für dich selbst nutzt, dann musst du dir über diese keine Gedanken machen. 

Auch hier habe ich zwei Beispiele für dich: Trello für dein internes Projektmanagement oder Canva für deine Grafiken. Diese Tools nutzt du im Normalfall nicht im Geschäftsverkehr mit deinen Kund:innen. Damit musst du sie auch nicht auf Barrierefreiheit überprüfen.

Was ist der Gedanke hinter den neuen Barriefreiheits-Richtlinien?

Geregelt wird das Thema Barrierefreiheit im „European Accessibility Act“. 

Diese EU-Richtlinie soll es Menschen mit Behinderung erleichtern, gewisse Produkte zu bedienen und digitale Dienste, wie Apps und Websites, zu nutzen. 

Zum einen gilt die Richtlinie für Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit 

Zum anderen werden nun auch viele Dienstleistungen für mehr Menschen zugänglich gemacht:

  • Telekommunikationsdienste (Anmerkung von mir: Der Begriff beinhaltet sämtliche Dienste, die helfen, Informationen über Distanzen hinweg zwischen zwei oder mehr Menschen zu transportieren. Von physischer Post bis zum Telefonat)
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Anmerkung von mir: Dazu zählen Online Shops bzw. sämtliche eCommerce Dienste oder auch Kontaktformulare und Buchungsmöglichkeiten auf Websites)
  • Personenbeförderungsdienste

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit 

Bis wann muss die Barrierefreiheit auf Websites umgesetzt werden?

Falls du mit deiner Website in die Pflicht fällst, dann streiche dir bitte den 28. Juni 2025 dick in deinem Kalender an. 

Die 5-Jahre-Übergangsfrist

Zum Glück gibt es eine großzügige Übergangsfrist von 5 Jahren.

Das Wichtigste vorweg: Diese gilt nur für Produkte, die schon vor dem 28. Juni 2025 in den Umlauf gebracht wurden. Und für Dienstleistungen, die vor diesem Tag erbracht wurden. Das heißt, wenn deine Dienstleistungen nach diesem Stichtag über deine Website buchbar sind, muss dies barrierefrei möglich sein.

Alle neuen Websites, die ab dem 28. Juni online gehen, haben keine 5-Jahre-Schonzeit!

Wie hoch sind die Strafen?

Teilweise können diese bis zu 100.000 € (in Deutschland) bzw. 80.000 € (in Österreich) betragen, falls man Ermahnungen der Behörden mehrmals missachtet. 

In diesem Fall droht auch die komplette Abschaltung der Website. Gruselige Vorstellung, oder?

Wen kann man kontaktieren, falls man sich noch unsicher ist, ob man verpflichtet ist?

Das Thema „Barrierefreiheit“ ist zugegeben komplex. Den Überblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Falls du noch Fragen dazu hast, kann ich dir die folgenden Quellen empfehlen:

Für Unternehmen unter deutschem Recht

  • „Bundesfachstelle Barrierefreiheit“. Auf deren Website findet man sehr viele Informationen. Außerdem bieten sie inhaltliche (keine rechtliche!) Beratung an
  • „eRecht24“: Es gibt einen umfangreichen Bereich mit Informationen, besonders für eCommerce Dienstleister:innen. Außerdem kann eine Rechtsberatung gebucht werden

Für Unternehmen unter österreichischem Recht

  • „WKO“: Meistens können die Fachstellen der Wirtschaftskammer zumindest bei ersten Fragen helfen

Fazit: Was bedeutet das neue Barrierefreiheit-Gesetz für die Websites von Solopreneur:innen?

Grundsätzlich gibt es beim Barriefreiheit-Gesetz die „Kleinstunternehmen“-Regel. Diese befreit alle, die weniger als 10 Mitarbeitende und gleichzeitig weniger als 2 Mio. € Umsatz im Jahr haben, von der Pflicht.

Aber beachte unbedingt die „Ausnahmen von der Ausnahme“ für gewisse Unternehmen, z.B. Online Shops, und gewisse Angebote, wie die Buchung deiner Dienstleistungen über deine Website.

Fällst du in die Pflicht?  Dann gibt es eventuell für dich die 5-Jahre-Übergangsfrist.

Nichtsdestotrotz empfehle ich dir auf jeden Fall einen Barrierefreiheit-Check zu machen. Denn das ist ein wichtiger Faktor in Sachen Ranking und SEO. Mehr Informationen dazu werde ich dir im nächsten Blogartikel geben. Schreib mir, dann informiere ich dich gerne, sobald dieser online geht. 

Du willst deine Website barrierefrei machen?

Hi, ich bin Kathi!

Für mich ist eine Website das wunderbarste Marketing-Tool. Vor allem für Solopreneur:innen wie mich, die sich nicht ständig auf allen möglichen Kanälen lauthals präsentieren wollen. 

Auf meinem Blog sammle ich Business-Tipps rund um meine Leidenschaften Webdesign, SEO und Content Marketing für Menschen, die ähnlich denken. Denn Sichtbarkeit darf sanft entstehen.

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